Veröffentlicht am März 15, 2024

Der Glaube, eine GmbH schütze Sie vollständig oder Ihre Risiken seien gering, ist ein teurer Irrtum, der Ihre Existenz gefährden kann.

  • Als Einzelunternehmer oder in einer GbR haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Sie haften auch für Fehler Ihrer Subunternehmer, wenn diese nicht ausreichend versichert sind.
  • Selbst als GmbH-Geschäftsführer können Sie bei Fehlern persönlich in die Haftung genommen werden (Durchgriffshaftung).

Empfehlung: Betrachten Sie Ihre Berufshaftpflicht nicht als Kostenfaktor, sondern als aktive Festung für Ihr Vermögen und analysieren Sie Ihre Haftungsarchitektur systematisch.

Als einer von über 1,47 Millionen Menschen, die 2023 in Deutschland freiberuflich tätig waren, genießen Sie unternehmerische Freiheit. Doch diese Freiheit birgt ein oft unterschätztes, existenzielles Risiko: Ein einziger beruflicher Fehler kann zu Schadenersatzforderungen führen, die nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihr gesamtes Privatvermögen vernichten. Viele Selbstständige verlassen sich auf oberflächliche Ratschläge oder wiegen sich in falscher Sicherheit, zum Beispiel durch die Gründung einer GmbH. Sie unterscheiden oft nicht zwischen einer Betriebshaftpflicht, die primär Sach- und Personenschäden abdeckt (z. B. wenn ein Kunde in Ihrem Büro stolpert), und der entscheidenden Berufshaftpflicht, die bei reinen Vermögensschäden durch Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit (Beratung, Planung, Programmierung) greift.

Doch wenn die wahre Gefahr nicht im Offensichtlichen liegt, sondern in den unsichtbaren Sollbruchstellen Ihrer persönlichen Haftungsarchitektur? Dieser Artikel geht über die Grundlagen hinaus. Wir analysieren die versteckten Fallen – von der unbegrenzten persönlichen Haftung über die Risiken bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern bis hin zur trügerischen Sicherheit einer GmbH. Wir betrachten die Berufshaftpflicht nicht als passive Police, sondern als das strategische Fundament Ihrer unternehmerischen Resilienz. Es geht darum, eine aktive finanzielle Brandmauer zwischen Ihrem beruflichen Handeln und Ihrem privaten Leben zu errichten. Anhand konkreter Risikoszenarien und rechtlicher Rahmenbedingungen zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Haftungsarchitektur systematisch prüfen und Ihre Existenz nachhaltig absichern.

In den folgenden Abschnitten werden wir die kritischsten Haftungsfragen für Selbstständige detailliert beleuchten. Sie erhalten damit eine fundierte Grundlage, um Ihre persönliche Risikosituation zu bewerten und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Warum haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und lebenslang für Schäden an Dritten?

Der fundamentalste und zugleich am meisten unterschätzte Aspekt der Selbstständigkeit ist die unbeschränkte persönliche Haftung. Anders als bei einer Kapitalgesellschaft (wie einer GmbH) gibt es bei einem Einzelunternehmen oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) keine rechtliche Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Das bedeutet: Verursachen Sie durch einen beruflichen Fehler einen Schaden, haften Sie nicht nur mit Ihrem Firmenkonto, sondern mit allem, was Sie besitzen – Ihrem Girokonto, dem Aktiendepot, der selbstgenutzten Immobilie und sogar mit zukünftigen Einkünften durch Lohnpfändung. Ihre finanzielle Existenz ist direkt mit Ihrem unternehmerischen Risiko verknüpft.

Diese Haftung ist nicht nur unbegrenzt in der Höhe, sondern auch in der Zeit. Während die reguläre Verjährungsfrist für viele Schadenersatzansprüche drei Jahre beträgt, kann sie sich dramatisch verlängern. So gilt zum Beispiel bei Bauwerken eine Frist von fünf Jahren. Besonders kritisch wird es bei vorsätzlich verursachten Schäden oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Hier kann die Haftung auf bis zu 30 Jahre ausgedehnt werden. Ein Fehler, den Sie heute machen, kann Sie also noch in Jahrzehnten finanziell einholen. Eine Studie zeigt, dass nach § 195 BGB die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche in der Regel drei Jahre beträgt, diese Frist aber unter bestimmten Umständen deutlich länger sein kann.

Stellen Sie sich vor, ein von Ihnen geplanter Dachstuhl weist nach sieben Jahren einen statischen Mangel auf und muss teuer saniert werden. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung stehen Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für diesen Schaden gerade. Dies ist keine theoretische Gefahr, sondern die rechtliche Realität für die meisten Freiberufler in Deutschland. Die Berufshaftpflicht ist somit keine Option, sondern die einzige wirksame finanzielle Brandmauer.

Für welche Berufe ist Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und für welche freiwillig?

Die Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung wird in Deutschland durch den Gesetzgeber klar differenziert. Für bestimmte Berufsgruppen, deren Tätigkeit mit besonders hohen Risiken oder einer besonderen Verantwortung für die Vermögensinteressen Dritter verbunden ist, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Ohne den Nachweis einer gültigen Police erhalten diese Freiberufler keine Zulassung und dürfen ihren Beruf nicht ausüben. Diese Regelung dient dem Schutz der Verbraucher und Mandanten. Zu den sogenannten Kammerberufen mit Versicherungspflicht gehören unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Architekten und beratende Ingenieure (je nach Landesbauordnung)
  • Versicherungsmakler und -vermittler

Für alle anderen Freiberufler und Gewerbetreibenden – wie beispielsweise IT-Spezialisten, Unternehmensberater, Grafiker, Texter oder Journalisten – ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung rechtlich freiwillig. Doch diese Freiwilligkeit ist trügerisch. Wie im vorigen Abschnitt dargelegt, haften auch sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Ein Programmierfehler, eine falsche Marketingberatung oder eine Urheberrechtsverletzung können ebenso existenzbedrohende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Entscheidung gegen eine Versicherung ist hier also keine Einsparung, sondern eine bewusste Akzeptanz eines potenziell ruinösen Risikos.

Die folgende Abbildung verdeutlicht diese Zweiteilung zwischen obligatorischem Schutz und freiwilliger, aber existenziell notwendiger Absicherung.

Visuelle Darstellung der Pflicht- und freiwilligen Berufshaftpflichtversicherung

Die entscheidende Frage ist also nicht, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sondern ob Sie es sich leisten können, unversichert zu sein. Für die meisten Freiberufler lautet die Antwort klar: Nein. Die Versicherung ist ein fundamentaler Baustein des professionellen Risikomanagements.

Welche spezifischen Haftungsrisiken bestehen für Berater, Architekten, IT-Dienstleister oder Handwerker?

Das abstrakte Haftungsrisiko wird greifbar, wenn man es auf konkrete berufliche Tätigkeiten herunterbricht. Jeder Fehler hat je nach Branche unterschiedliche, aber stets kostspielige Konsequenzen. Für einen Unternehmensberater kann eine einzige Fehlberatung bezüglich einer Markteintrittsstrategie zu einem entgangenen Gewinn in hunderttausendfacher Höhe für seinen Klienten führen. Der Berater haftet für diesen reinen Vermögensschaden.

Bei Architekten und Bauingenieuren sind die Dimensionen oft noch größer. Ein kleiner Planungsfehler, wie eine falsch dimensionierte Dämmung oder eine fehlerhafte Statikberechnung, kann Sanierungskosten nach sich ziehen, die schnell Millionenhöhe erreichen. Hier sind nicht nur Vermögensschäden, sondern auch massive Sachschäden am Bauwerk die Folge. Im Handwerk hingegen können schon kleinere Fehler bei der Ausführung, wie eine fehlerhaft angeschlossene Wasserleitung, zu erheblichen Sachschäden (Wasserschaden) und daraus resultierenden Betriebsausfällen beim Kunden führen.

Besonders im IT-Bereich können die Folgen eines Versehens schnell eskalieren. Ein Programmierfehler in einer Shop-Software kann den Online-Handel eines Kunden für Tage lahmlegen und immense Umsatzausfälle verursachen. Die Haftung erstreckt sich hier nicht nur auf die Behebung des Fehlers, sondern auch auf die gesamten Folgekosten der Betriebsunterbrechung. Das folgende Beispiel zeigt, wie schnell ein kleiner Tippfehler enorme Kosten verursachen kann.

Fallbeispiel: IT-Dienstleister verursacht 14.000 Euro Schaden durch Zahlendreher

Ein IT-Dienstleister vertippte sich beim Datum einer Schnittstelle und bezog einen viel größeren Zeitraum ein. Da die Schnittstelle mit dem Live-Server verbunden war, wurden statt 50 über 17.000 Briefe doppelt verschickt. Die Kosten für Porto, Versand und rechtliche Beratung beliefen sich auf rund 14.000 Euro, welche die Berufshaftpflicht des IT-Dienstleisters vollständig übernahm.

Diese Beispiele zeigen: Unabhängig von der Branche ist das Potenzial für existenzbedrohende Schäden allgegenwärtig. Ein entscheidender, oft übersehener Punkt ist zudem die Haftung für Dritte: Sie haften in der Regel auch für Fehler, die Ihre angestellten Mitarbeiter oder beauftragte Subunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit für Ihr Projekt verursachen.

Wie berechnen Sie die minimale Deckungssumme basierend auf Ihrem größten Projektvolumen?

Die Festlegung der richtigen Deckungssumme ist eine der wichtigsten Entscheidungen beim Abschluss einer Berufshaftpflicht. Eine zu niedrige Summe bietet im Ernstfall nur eine Scheinsicherheit, da Sie für den übersteigenden Betrag wieder mit Ihrem Privatvermögen haften. Eine pauschale Antwort gibt es nicht; die ideale Deckungssumme ist eine individuelle Risikoanalyse. Als Faustregel gilt jedoch: Die Deckungssumme sollte sich am größtmöglichen anzunehmenden Schaden (Worst-Case-Szenario) orientieren, den Sie bei Ihrem größten Kunden oder Projekt verursachen könnten.

Fragen Sie sich: Was passiert, wenn bei meinem wichtigsten Projekt alles schiefgeht? Wie hoch wären der finanzielle Schaden, der Umsatzausfall oder die Sanierungskosten? Multiplizieren Sie diesen Wert zur Sicherheit mit einem Faktor von 1,5 bis 2, um auch unvorhergesehene Folgekosten wie Anwalts- und Gerichtskosten abzudecken. Auch wenn Sie aktuell nur kleine Projekte betreuen, sollten Sie zukünftiges Wachstum einplanen. Branchenempfehlungen sind ebenfalls ein guter Anhaltspunkt. So sollten Freiberufler laut Branchenempfehlungen mindestens eine Deckung von 250.000 Euro für Vermögensschäden und 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden anstreben.

Für Berufe mit gesetzlicher Pflichtversicherung gibt der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen vor, die jedoch oft nur eine absolute Untergrenze darstellen. Ein Architekt, dessen Projekte regelmäßig die Millionengrenze überschreiten, ist mit der gesetzlichen Mindestsumme von 250.000 € dramatisch unterversichert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige gesetzliche Mindestvorgaben.

Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach Berufsgruppen
Berufsgruppe Mindestdeckung Vermögensschäden Mindestdeckung Personenschäden
Rechtsanwälte 250.000 €
Ärzte 3 Millionen €
Architekten 250.000 – 1,5 Mio € je nach Bundesland
Steuerberater 1 Million €

Letztendlich ist die Wahl der Deckungssumme eine strategische Entscheidung. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende. Eine höhere Deckungssumme kostet nur einen Bruchteil mehr an Beitrag, kann im Schadenfall aber Ihre finanzielle Existenz retten. Viele Großkunden fordern ohnehin vertraglich festgelegte, hohe Deckungssummen, bevor sie einen Auftrag vergeben.

Wann müssen Sie Ihre Berufshaftpflicht bei neuen Tätigkeitsfeldern zwingend erweitern?

Ihr Unternehmen entwickelt sich weiter – Sie bieten neue Dienstleistungen an, erschließen neue Märkte oder setzen neue Technologien ein. Diese Dynamik ist ein Zeichen für unternehmerischen Erfolg, birgt jedoch eine erhebliche versicherungsrechtliche Gefahr: Eine Gefahrerhöhung. Ihr bestehender Versicherungsvertrag deckt nur die Risiken der Tätigkeiten ab, die Sie bei Vertragsabschluss angegeben haben. Nehmen Sie eine neue, wesentlich andere Tätigkeit auf, ohne dies Ihrem Versicherer zu melden, verletzen Sie Ihre vertragliche Anzeigepflicht.

Dies ist keine triviale Formalität. Der Versicherer kalkuliert Ihren Beitrag basierend auf einem spezifischen Risikoprofil. Ein Webdesigner, der plötzlich auch Smart-Home-Installationen anbietet, bewegt sich in einem völlig neuen Risikofeld mit potenziell hohen Sachschäden. Ein Unternehmensberater, der zusätzlich zu seiner Strategieberatung auch als Interims-Geschäftsführer tätig wird, übernimmt eine Organhaftung mit gänzlich anderen rechtlichen Konsequenzen. Melden Sie solche Änderungen nicht, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern – und das rückwirkend.

Die Konsequenzen einer Verletzung der Anzeigepflicht sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drastisch geregelt. Es droht nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes für das neue Tätigkeitsfeld, sondern potenziell für den gesamten Vertrag. Das Gesetz ist hier unmissverständlich, wie aus dem entsprechenden Paragraphen hervorgeht.

Bei Verletzung der Anzeigepflicht gemäß § 23 VVG droht der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes, auch für die alten Tätigkeitsfelder.

– Versicherungsvertragsgesetz, § 23 VVG – Gefahrerhöhung

Prüfen Sie daher proaktiv bei jeder wesentlichen Änderung Ihres Dienstleistungsportfolios, ob Ihr Versicherungsschutz noch passt. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer oder Makler schafft Klarheit und verhindert, dass Sie unwissentlich eine existenzbedrohende Deckungslücke aufbauen. Eine gute Police sollte flexibel anpassbar sein und mit Ihrem Unternehmen mitwachsen können.

Die Haftungsfalle, wenn Ihr Subunternehmer nicht versichert ist und 80.000 € Schaden verursacht

Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern und freien Mitarbeitern ist für viele Freiberufler ein gängiges Modell, um Auftragsspitzen abzufedern und das eigene Leistungsangebot zu erweitern. Doch hier lauert eine der tückischsten Haftungsfallen: Als Hauptauftragnehmer haften Sie gegenüber Ihrem Kunden grundsätzlich für das gesamte Werk, also auch für die Fehler, die Ihre Subunternehmer verursachen. Verursacht ein von Ihnen beauftragter Programmierer einen Schaden von 80.000 Euro, wird sich der Kunde an Sie als seinen Vertragspartner halten. Sie stehen in der Pflicht, den Schaden zu regulieren.

Nun könnten Sie versuchen, sich das Geld von Ihrem Subunternehmer zurückzuholen (Regress). Doch wenn dieser selbst keine Berufshaftpflichtversicherung besitzt und privat nicht liquide ist, bleibt Ihr Anspruch uneinbringlich. Am Ende zahlen Sie den gesamten Schaden aus eigener Tasche – oder besser, aus Ihrer eigenen Berufshaftpflicht. Viele Versicherungen bieten zwar die Möglichkeit, die Tätigkeit von Subunternehmern mitzuversichern (sog. Subunternehmerklausel), dies ist aber oft mit höheren Beiträgen verbunden und nicht immer die beste Lösung. Die sauberste und sicherste Methode ist es, die Verantwortung dorthin zu verlagern, wo sie hingehört: zum Verursacher.

Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen. Die Absicherung gegen dieses Risiko muss ein fester Bestandteil Ihres Onboarding-Prozesses für neue Partner sein. Nur so machen Sie Ihre Haftungsarchitektur an dieser kritischen Schnittstelle wasserdicht. Der folgende Plan zeigt die unverzichtbaren Schritte, um sich vor dem Subunternehmer-Risiko zu schützen.

Ihr Absicherungsplan für die Zusammenarbeit mit Subunternehmern

  1. Versicherungsnachweis vertraglich einfordern: Verankern Sie in Ihrem Vertrag mit dem Subunternehmer die Pflicht, eine eigene, gültige Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
  2. Deckungssumme prüfen: Fordern Sie eine Kopie der Police an und prüfen Sie, ob die Deckungssumme des Subunternehmers für das Risiko Ihres gemeinsamen Projekts ausreichend ist.
  3. Regelmäßige Bestätigung anfordern: Lassen Sie sich jährlich eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorlegen, um sicherzustellen, dass der Schutz nicht zwischenzeitlich erloschen ist.
  4. Freistellungsklausel vereinbaren: Integrieren Sie eine Klausel in den Vertrag, die den Subunternehmer dazu verpflichtet, Sie von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus seiner Tätigkeit resultieren.

Indem Sie diese vier Punkte konsequent umsetzen, bauen Sie eine entscheidende Schutzmauer auf. Sie stellen sicher, dass ein Fehler eines Partners nicht zu Ihrem eigenen finanziellen Ruin führt. Dieses Vorgehen zeugt von Professionalität und ist ein wesentlicher Teil eines soliden Risikomanagements.

GmbH-Schutzschirm versus persönliche Durchgriffshaftung – wann haftet der Geschäftsführer doch?

Viele Gründer wählen die Rechtsform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder der UG (haftungsbeschränkt) im Glauben, damit ihre private Haftung vollständig auszuschließen. Der Grundgedanke ist korrekt: Grundsätzlich haftet bei Fehlern nur das Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen des Geschäftsführers oder Gesellschafters bleibt unberührt. Dieser „Schutzschirm“ ist jedoch nicht absolut. Es gibt mehrere Szenarien, in denen Gerichte diese Trennung durchbrechen und den Geschäftsführer persönlich in die Haftung nehmen. Dieses Phänomen nennt man Durchgriffshaftung.

Die Durchgriffshaftung tritt immer dann ein, wenn die Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter missbräuchlich ausgenutzt wird. Die Gerichte sehen die GmbH dann nicht mehr als eigenständige juristische Person, sondern als reines Werkzeug des Geschäftsführers. Zu den klassischen Fällen, die eine persönliche Haftung auslösen können, gehören vor allem drei „Todsünden“:

  • Vermögensvermischung: Dies ist der häufigste Fehler. Wenn private Einkäufe mit der Firmenkreditkarte bezahlt werden, private Rechnungen vom Geschäftskonto abgehen oder umgekehrt, wird die saubere Trennung der Vermögenssphären aufgeweicht. Für ein Gericht ist dies ein klares Indiz, dass der Geschäftsführer die GmbH nicht als separate Entität behandelt.
  • Materielle Unterkapitalisierung: Eine GmbH wird zwar mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet, soll aber ein Projekt im Millionenwert stemmen, ohne dass weitere Finanzmittel gesichert sind. Ist die Gesellschaft von Anfang an offensichtlich nicht mit den nötigen Mitteln für ihr Geschäftsvorhaben ausgestattet, kann dies als missbräuchlich gewertet werden.
  • Existenzvernichtender Eingriff: Der Geschäftsführer zahlt sich selbst oder anderen Gesellschaftern ein massiv überhöhtes Gehalt oder schüttet Gewinne aus, obwohl die GmbH dadurch in die Insolvenz getrieben wird oder ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Hier wird das Gesellschaftsvermögen gezielt zum Nachteil der Gläubiger entzogen.

Zusätzlich zu diesen Fällen der Durchgriffshaftung gibt es auch eine direkte persönliche Haftung des Geschäftsführers für bestimmtes Fehlverhalten, z. B. bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder bei Insolvenzverschleppung. Um sich als Geschäftsführer gegen solche Organhaftungsansprüche abzusichern, gibt es eine spezielle D&O-Versicherung (Directors and Officers), die eine wichtige Ergänzung zur Berufshaftpflicht der GmbH darstellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unbegrenzte Haftung: Als Einzelunternehmer haften Sie immer mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Berufshaftpflicht ist Ihre einzige finanzielle Brandmauer.
  • Subunternehmer-Risiko: Sie haften für die Fehler Ihrer Partner. Fordern Sie konsequent Versicherungsnachweise ein, um nicht auf fremden Schäden sitzen zu bleiben.
  • Falsche Sicherheit der GmbH: Die Haftungsbeschränkung der GmbH kann durchbrochen werden (Durchgriffshaftung). Saubere Buchführung und Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen sind unerlässlich.

Wie begrenzen Sie Ihre persönliche Haftung als Selbstständiger rechtlich und versicherungstechnisch?

Die Absicherung Ihrer Existenz ist kein einzelnes Produkt, sondern eine Strategie, die auf mehreren Säulen ruht. Eine robuste Haftungsarchitektur kombiniert präventive Maßnahmen, eine adäquate Versicherung und die passende rechtliche Struktur. Anstatt nur auf einen Aspekt zu vertrauen, sollten Sie ein integriertes Schutzkonzept verfolgen, das die Risiken an allen Fronten minimiert. Dieses Modell lässt sich in drei Kernbereiche unterteilen.

Säule 1: Prävention und vertragliche Gestaltung. Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst entsteht. Eine saubere, lückenlose Dokumentation Ihrer Arbeit, klare Kommunikation mit dem Kunden und professionell aufgesetzte Verträge sind die erste Verteidigungslinie. Nutzen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), um Haftungsbegrenzungen für Fälle leichter Fahrlässigkeit zu verankern. Auch wenn diese Klauseln nicht für alle Schäden gelten, können sie Ihr Risiko in vielen Fällen wirksam reduzieren.

Säule 2: Versicherungstechnische Absicherung. Dies ist das Herzstück Ihres Schutzes. Die Berufshaftpflichtversicherung mit einer an Ihr Risiko angepassten, ausreichenden Deckungssumme ist nicht verhandelbar. Sie dient als finanzielle Brandmauer, die im Schadenfall einspringt und verhindert, dass ein Anspruch auf Ihr Privatvermögen durchschlägt. Sie übernimmt nicht nur die Schadenersatzzahlung, sondern auch die Kosten für die rechtliche Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche (passiver Rechtsschutz).

Säule 3: Rechtliche Struktur. Die überlegte Wahl Ihrer Rechtsform ist die dritte Säule. Für Tätigkeiten mit sehr hohen Haftungsrisiken kann der Wechsel von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sinnvoll sein. Wie wir gesehen haben, ist dies kein Allheilmittel, aber bei korrekter Führung bietet die Kapitalgesellschaft einen wichtigen zusätzlichen Schutz für Ihr Privatvermögen. Sollten Sie als Geschäftsführer einer GmbH agieren, ist eine ergänzende D&O-Versicherung zur Abdeckung der persönlichen Organhaftung essenziell.

Ein Notfallplan rundet die Strategie ab: Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Schadenfall kommen, informieren Sie sofort Ihren Versicherer. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab, leisten Sie keine Zahlungen und schalten Sie einen Anwalt nur nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung ein.

Der erste und wichtigste Schritt zur Absicherung Ihrer Existenz ist eine professionelle Analyse Ihrer individuellen Risiken und die Prüfung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes. Warten Sie nicht, bis ein Fehler passiert, sondern handeln Sie proaktiv, um Ihre unternehmerische Freiheit und Ihr privates Vermögen nachhaltig zu schützen.

Geschrieben von Stefan Lehmann, Stefan Lehmann ist Betriebsversicherungsexperte und Transportversicherungsmakler mit 17 Jahren Erfahrung in gewerblichen Versicherungslösungen. Als geschäftsführender Gesellschafter eines auf KMU und Logistikunternehmen spezialisierten Maklerbüros betreut er über 200 Gewerbebetriebe bei komplexen Absicherungsstrategien.