Veröffentlicht am März 12, 2024

Entgegen der landläufigen Meinung schützt eine Rechtsschutzversicherung allein nicht vollständig vor dem Prozesskostenrisiko; die wahren Gefahren lauern in unkalkulierten Vorleistungen und Kostenexplosionen.

  • Selbst gewonnene Prozesse können eine „Liquiditätsfalle“ darstellen, bei der Sie tausende Euro vorstrecken müssen, bevor der Gegner zahlt.
  • Die Anwaltsgebühren können sich in der zweiten und dritten Instanz fast verdoppeln, was das finanzielle Risiko exponentiell erhöht.

Empfehlung: Bestehen Sie vor Prozessbeginn auf einer detaillierten Kostenschätzung Ihres Anwalts und analysieren Sie Ihr persönliches Risiko für Vorleistungen, selbst wenn Sie siegessicher sind.

Die Aussicht auf einen Rechtsstreit ist für die meisten Menschen mit einer zentralen Sorge verbunden: den unkontrollierbaren Kosten. Man hört oft den Ratschlag, sich einfach eine gute Rechtsschutzversicherung zuzulegen, und das Problem sei gelöst. Doch diese Annahme ist eine gefährliche Vereinfachung. Ein Gerichtsverfahren ist ein komplexes System aus direkten und indirekten Kosten, Vorschüssen und potenziellen Risiken, die selbst bei einem Sieg zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Die Angst vor einer unerwarteten Rechnung, die die eigene finanzielle Stabilität gefährdet, ist daher mehr als berechtigt.

Die wahre Herausforderung liegt nicht nur darin, die offensichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten zu kennen. Es geht vielmehr darum, die versteckten Kostentreiber und finanziellen Fallstricke zu antizipieren, die auf dem Weg lauern. Was passiert, wenn der Prozess in die nächste Instanz geht? Was bedeutet es wirklich, „im Recht zu sein“, wenn man monatelang auf die Erstattung seiner Auslagen warten muss? Die Standardantworten reichen hier nicht aus. Stattdessen ist ein strategischer, risikobewusster Ansatz erforderlich, der die finanzielle Kontrolle in den Mittelpunkt stellt.

Dieser Leitfaden verfolgt genau diesen Ansatz. Wir werden die gängigen Mythen über Prozesskosten entlarven und Ihnen eine realistische, kalkulierende Perspektive bieten. Anstatt nur zu sagen „es kann teuer werden“, zeigen wir Ihnen, *warum* es teuer wird und an welchen Stellen Sie proaktiv eingreifen können. Wir analysieren die fünf Hauptkostenblöcke, decken die „Liquiditätsfalle“ bei gewonnenen Prozessen auf und erklären, warum ein verlorener Prozess oft mehr als das Doppelte kostet. So erlangen Sie die notwendige Transparenz, um Ihr Prozesskostenrisiko wirklich zu managen, anstatt davon überrascht zu werden.

Der folgende Artikel ist strukturiert, um Sie Schritt für Schritt durch die komplexen Aspekte des Prozesskostenrisikos zu führen. Die Gliederung bietet Ihnen einen klaren Überblick über die Themen, die wir behandeln werden, damit Sie fundierte und finanziell abgesicherte Entscheidungen treffen können.

Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten – welche 5 Kostenpositionen entstehen im Prozess?

Um das Prozesskostenrisiko zu managen, müssen Sie zunächst die einzelnen Kostenkomponenten verstehen, die sich zu einer oft überraschend hohen Gesamtsumme addieren. Es geht weit über das reine Anwaltshonorar hinaus. Die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens setzen sich typischerweise aus fünf wesentlichen Positionen zusammen, deren Höhe stark vom Streitwert des Falles abhängt. Je höher der Wert, um den gestritten wird, desto höher fallen die gesetzlich festgelegten Gebühren aus. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro belaufen sich die Anwalts- und Gerichtskosten beispielsweise schnell auf mehrere tausend Euro, noch bevor weitere Posten hinzukommen.

Die fünf zentralen Kostenarten, die Sie kalkulieren müssen, sind:

  • Anwaltskosten: Diese werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und sind die Gebühren für Ihren eigenen Rechtsbeistand. Sie decken Tätigkeiten wie die Prozessführung, Terminswahrnehmung und Vergleichsverhandlungen ab.
  • Gerichtsgebühren und -auslagen: Der Staat verlangt für die Inanspruchnahme der Gerichte eine Gebühr, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richtet. Hinzu kommen Auslagen für Post, Telekommunikation oder die Entschädigung von geladenen Zeugen.
  • Gutachterkosten: Benötigt das Gericht zur Klärung einer Sachfrage die Expertise eines externen Sachverständigen, fallen dessen Honorare an. Diese Kosten können erheblich sein, insbesondere in komplexen technischen oder medizinischen Streitigkeiten.
  • Gerichtliche Auslagen für Dritte: Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Dolmetscher oder die Anfertigung von Übersetzungen wichtiger Dokumente, die separat von den allgemeinen Gerichtsgebühren anfallen.
  • Vollstreckungskosten: Selbst nach einem gewonnenen Urteil können weitere Kosten entstehen. Weigert sich die Gegenseite zu zahlen, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Jeder dieser Posten stellt ein eigenes finanzielles Risiko dar. Ein oft unterschätzter Faktor sind die Gutachterkosten, die ein Verfahren unvorhersehbar verteuern können. Eine transparente Aufschlüsselung dieser fünf Punkte ist die unerlässliche Grundlage für jede realistische Risikobewertung.

Wie finanzieren Sie einen Prozess, wenn Sie die 5.000 € Vorschuss nicht aufbringen können?

Die Erkenntnis, dass ein Prozess teuer wird, führt direkt zur nächsten Frage: Wie lässt sich das finanzieren, insbesondere wenn der geforderte Kostenvorschuss die eigenen flüssigen Mittel übersteigt? Ein Anwalt verlangt in der Regel einen Vorschuss, um seine anfängliche Tätigkeit und die Gerichtskosten zu decken. Fehlt das Kapital, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende des Rechtswegs. Es gibt mehrere alternative Finanzierungsmodelle neben der klassischen Rechtsschutzversicherung.

Eine wichtige Option für einkommensschwache Personen ist die Prozesskostenhilfe (PKH). Hierbei übernimmt der Staat die Kosten, wenn die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht aufbringen kann und der Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Eine weitere, modernere Alternative ist die Prozessfinanzierung durch spezialisierte Unternehmen. Diese übernehmen das volle Kostenrisiko eines Prozesses und erhalten im Erfolgsfall eine vorher vereinbarte prozentuale Beteiligung am Erlös. Allerdings ist diese Option meist nur bei sehr hohen Streitwerten verfügbar; viele Anbieter setzen einen Mindeststreitwert von 50.000 Euro voraus.

Für Fälle mit geringerem Streitwert hat sich eine weitere Möglichkeit etabliert: das Erfolgshonorar. Bei Gegenstandswerten bis zu 2.000 EUR dürfen Anwälte seit einer Gesetzesreform unter bestimmten Voraussetzungen ein Honorar vereinbaren, das nur im Erfolgsfall fällig wird. Dies senkt die finanzielle Eintrittsbarriere für Kläger erheblich.

Symbolische Darstellung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten für Gerichtsprozesse

Diese Alternativen zeigen, dass ein Mangel an liquiden Mitteln nicht das Ende der Rechtsdurchsetzung bedeuten muss. Jede Option hat jedoch ihre eigenen Voraussetzungen und Bedingungen. Eine sorgfältige Prüfung, welche Finanzierungsform für den individuellen Fall die strategisch sinnvollste ist, ist daher unerlässlich. Es geht darum, den Weg zu wählen, der das finanzielle Risiko am besten absichert.

Warum kostet ein verlorener Prozess das Doppelte – eigene und gegnerische Kosten?

Einer der größten finanziellen Risikofaktoren in einem Zivilprozess ist das Prinzip der Kosten-Doppelbelastung bei einer Niederlage. Viele Prozessparteien kalkulieren nur mit ihren eigenen Anwaltskosten und den Gerichtsgebühren. Doch die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) folgt einem klaren Grundsatz: Wer verliert, zahlt alles. Dies bedeutet, dass die unterlegene Partei nicht nur ihre eigenen Kosten tragen muss, sondern zusätzlich verpflichtet ist, die gesamten angefallenen Kosten der Gegenseite zu erstatten. Dazu zählen deren Anwaltsgebühren und sämtliche notwendigen Auslagen.

Das Prozesskostenrisiko verdoppelt sich somit faktisch im Falle einer Niederlage. Sie zahlen nicht nur für die eigene, erfolglose Rechtsverfolgung, sondern finanzieren auch den Sieg des Gegners. Der Verlierer des Prozesses muss sämtliche Kosten übernehmen, eine Regel, die oft zu einem bösen Erwachen führt. Dieses Prinzip soll leichtfertige Klagen verhindern und sicherstellen, dass die obsiegende Partei nicht auf ihren Kosten sitzen bleibt.

Die Kostenverteilung ist jedoch nicht immer ein Alles-oder-Nichts-Szenario. Bei einem Teilerfolg, also wenn das Gericht der Klage nur teilweise stattgibt, werden die Kosten gequotelt. Gewinnen Sie beispielsweise zu 60 %, müssen Sie 40 % der gesamten Prozesskosten (eigene und gegnerische) tragen, während der Gegner die restlichen 60 % übernimmt. Die folgende Tabelle verdeutlicht die unterschiedlichen Szenarien der Kostenverteilung.

Kostenverteilung nach Prozessausgang
Prozessausgang Kostenverteilung Beispiel
Vollständiger Gewinn Gegner trägt alle Kosten 100% Erfolg = 0€ Eigenkosten
Teilerfolg (60%) Quote: 40% eigene Kosten, 60% Gegner Bei 10.000€ Gesamtkosten: 4.000€ selbst
Vollständiger Verlust Alle Kosten selbst tragen Eigene + gegnerische Kosten

Diese Regelungen unterstreichen die Notwendigkeit, die Erfolgsaussichten einer Klage vorab extrem kritisch zu prüfen. Eine realistische Einschätzung des Risikos einer Niederlage ist der wichtigste Hebel zur Vermeidung einer finanziellen Katastrophe.

Die Kostenexplosion in zweiter und dritter Instanz – 300% höhere Anwaltsgebühren

Ein erstinstanzliches Urteil ist oft nicht das Ende des Rechtsstreits. Ist eine Partei mit der Entscheidung unzufrieden, kann sie in Berufung (zweite Instanz) oder sogar in Revision (dritte Instanz) gehen. Dieser Schritt birgt jedoch ein enormes finanzielles Risiko: den Instanzen-Multiplikator. Die gesetzlichen Gebühren für Anwälte und Gerichte steigen mit jeder Instanz erheblich an. Was in der ersten Instanz noch kalkulierbar schien, kann sich in den höheren Instanzen zu einer wahren Kostenexplosion entwickeln.

Die Berechnungsgrundlage ist im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) klar geregelt. Die Gebühren werden durch Faktoren bestimmt, die je nach Instanz ansteigen. Eine Analyse nach dem aktuellen Gerichtskostengesetz zeigt: Während in der ersten Instanz eine 3,0-fache Gebühr als Basis für die Gesamtkosten dient, erhöht sich dieser Satz in der Berufungsinstanz auf eine 4,0-fache Gebühr und in der Revisionsinstanz sogar auf eine 5,0-fache Gebühr. Das bedeutet, allein der Gang in die zweite Instanz kann die Kosten um rund 33 % oder mehr in die Höhe treiben, ohne dass neue Fakten verhandelt werden.

Diese Kostensteigerung muss in jede strategische Entscheidung einfließen. Der potenzielle Nutzen eines Weiterstreitens muss extrem sorgfältig gegen das massiv erhöhte finanzielle Risiko abgewogen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Vergleich in einer höheren Instanz gebührentechnisch günstiger sein kann als ein Urteil. Bevor Sie also den Weg in die Berufung einschlagen, ist eine nüchterne und risikobasierte Analyse unerlässlich.

Ihr Plan zur Risikobewertung vor der Berufung

  1. Erfolgsaussichten bewerten: Lassen Sie die Chancen für die Berufung von Ihrem Anwalt realistisch und kritisch einschätzen.
  2. Finanzielle Belastbarkeit prüfen: Kalkulieren Sie die potenziellen Gesamtkosten auf Basis der erhöhten Gebührensätze (z.B. 4,0-fache statt 3,0-fache Gebühr).
  3. Vergleichsoptionen prüfen: Beachten Sie, dass ein Vergleich in der Berufung gebührentechnisch günstiger sein kann (z.B. 1,0-fache Gebühr statt höherer Sätze für ein Urteil).
  4. Zahlungsfähigkeit des Gegners analysieren: Prüfen Sie vorab die Bonität der Gegenseite. Ein Sieg ist wertlos, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist.
  5. Emotionale Belastung bedenken: Unterschätzen Sie nicht den Stress und die Zeit, die ein längeres und teureres Verfahren mit sich bringt.

Wie fordern Sie von Ihrem Anwalt eine realistische Kostenschätzung vor Prozessbeginn?

Der Schlüssel zur Vermeidung finanzieller Überraschungen liegt in der Transparenz von Anfang an. Viele Kläger scheuen sich, ihren Anwalt direkt und detailliert nach den zu erwartenden Kosten zu fragen. Doch genau das ist Ihr Recht und eine entscheidende Maßnahme des Risikomanagements. Eine vage Auskunft reicht nicht aus. Sie benötigen eine fundierte Kostentransparenz-Forderung, um eine solide Entscheidungsgrundlage zu haben. Ein seriöser Anwalt wird diese Forderung verstehen und unterstützen.

Wie die Rechtsexperten von advocado betonen, ist eine präzise Vorhersage oft schwierig, aber eine fundierte Schätzung ist möglich. In ihrem Ratgeber heißt es:

Ein Anwalt kann eine erste Orientierung für die Anwalts- und Gerichtskosten geben – wie teuer das Verfahren am Ende wirklich ist, kann ein Anwalt genauer einschätzen

– advocado Rechtsberatung, Ratgeber Prozesskostenrechner

Bitten Sie Ihren Anwalt um eine schriftliche Aufschlüsselung, die folgende Punkte umfasst: die voraussichtlichen eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten, das Kostenrisiko bei teilweisem oder vollständigem Unterliegen (also die Übernahme der gegnerischen Kosten) und eine Einschätzung zu potenziellen Sonderkosten wie für Gutachter. Fragen Sie auch gezielt nach den Kosten für verschiedene Szenarien: Was kostet ein Vergleich? Was kostet ein Urteil in erster Instanz? Was wäre das Risiko bei einer Berufung?

Beratungssituation zwischen Anwalt und Mandant mit Kostenaufstellung

Diese proaktive Kommunikation schafft nicht nur Klarheit, sondern stärkt auch das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Rechtsbeistand. Sie signalisieren, dass Sie ein informierter Mandant sind, der die finanziellen Aspekte des Falles ernst nimmt. Eine solche detaillierte Schätzung ist die Basis für Ihre persönliche „Go/No-Go“-Entscheidung und schützt Sie vor dem Gefühl, die finanzielle Kontrolle über den Prozess verloren zu haben.

Warum kosten selbst gewonnene Prozesse ohne Rechtsschutz durchschnittlich 3.500 € an Vorleistung?

Der vielleicht größte und am häufigsten unterschätzte finanzielle Fallstrick ist die Liquiditätsfalle nach einem gewonnenen Prozess. Die landläufige Meinung „Der Gewinner bekommt all sein Geld zurück“ ist zwar im Prinzip richtig, ignoriert aber einen entscheidenden Faktor: die Zeit. Bevor Sie auch nur einen Cent vom unterlegenen Gegner sehen, müssen Sie sämtliche Kosten – eigene Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Auslagen – zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Sie gehen in Vorleistung.

Nach dem Urteil beginnt ein separater bürokratischer Prozess: das gerichtliche Kostenfestsetzungsverfahren. In diesem Verfahren wird offiziell berechnet und festgesetzt, welche Partei der anderen exakt welchen Betrag zu erstatten hat. Dieser Prozess allein kann Wochen oder sogar Monate dauern. Erst mit dem finalen Kostenfestsetzungsbeschluss haben Sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Das bedeutet, selbst im besten Fall müssen Sie eine erhebliche Summe über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren.

Doch damit nicht genug. Der Beschluss garantiert noch keine Zahlung. Wenn die zur Zahlung verpflichtete Partei nicht freiwillig zahlt, beginnt der nächste Schritt: die Zwangsvollstreckung. Sie müssen einen Gerichtsvollzieher beauftragen, dessen Tätigkeit wiederum mit Kosten verbunden ist, die Sie erneut vorstrecken müssen. Weigert sich der Gegner hartnäckig oder ist er gar zahlungsunfähig (insolvent), bleiben Sie im schlimmsten Fall trotz Ihres „Sieges“ auf all Ihren Kosten sitzen. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor dieser Liquiditätsfalle, da sie die Kosten direkt übernimmt und das Erstattungsrisiko selbst trägt. Ohne sie wird der Sieg schnell zu einer schweren finanziellen Belastung.

Warum zahlen Sie trotz Rechtsschutz manchmal 1.500 € Selbstbeteiligung oder Kostenrisiko?

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein zentrales Instrument zur Absicherung des Prozesskostenrisikos, doch sie ist kein Freifahrtschein. Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Versicherung immer alle Kosten zu 100 % deckt. In der Praxis gibt es zwei wichtige Faktoren, die zu unerwarteten Eigenleistungen führen können: die Selbstbeteiligung und das Restrisiko bei bestimmten Prozessausgängen.

Die Selbstbeteiligung ist ein vertraglich vereinbarter Betrag, den Sie pro Schadensfall selbst tragen. Sie dient dazu, die Versicherungsprämien niedrig zu halten, indem Bagatellfälle vom Versicherten selbst getragen werden. Während eine niedrige Selbstbeteiligung verlockend klingt, kann sie im Ernstfall dennoch eine spürbare Ausgabe sein. Experten wie Finanztip empfehlen eine Selbstbeteiligung von bis zu 250 Euro, um ein gutes Verhältnis zwischen Beitragshöhe und Risiko zu erzielen. Viele Tarife bieten jedoch auch höhere oder niedrigere Sätze an. Wichtig ist: Diese Summe wird pro Fall fällig, nicht pro Jahr.

Ein noch größeres Restrisiko entsteht bei einem gerichtlichen Vergleich. Während Sie Ihre Selbstbeteiligung bei einem vollständigen Sieg in der Regel von der Gegenseite erstattet bekommen, sieht es bei einem Vergleich anders aus. Hier einigen sich die Parteien typischerweise darauf, dass jede ihre eigenen Kosten trägt. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt zwar Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, die vereinbarte Selbstbeteiligung verbleibt jedoch bei Ihnen. Je nach Höhe kann dies eine Summe von mehreren hundert oder sogar über tausend Euro sein. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, dass „versichert sein“ immer „kostenlos“ bedeutet. Die Selbstbeteiligung ist ein kalkuliertes Risiko, dessen Höhe bewusst gewählt werden sollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Prozesskostenrisiko besteht aus 5 Hauptkomponenten: Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Auslagen- und Vollstreckungskosten.
  • Ein verlorener Prozess bedeutet eine Kosten-Doppelbelastung: Sie tragen Ihre eigenen Kosten UND die der Gegenseite.
  • Selbst bei einem Sieg droht eine Liquiditätsfalle, da Sie alle Kosten vorstrecken müssen und die Erstattung Monate dauern kann.

Welche Rechtsschutz-Module brauchen Sie wirklich und welche sind überflüssig?

Die Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung ist keine Einheitslösung, sondern eine strategische Entscheidung, die auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten sein muss. Ein umfassendes „Rundum-sorglos-Paket“ ist oft teuer und enthält Module, die Sie möglicherweise nie benötigen. Der Schlüssel liegt darin, die Bausteine auszuwählen, die Ihre realen Risiken abdecken. Die drei wichtigsten Bereiche sind in der Regel Privatleben, Beruf und Verkehr.

Für die meisten Menschen ist eine Kombination aus Privat-, Berufs- und Mietrechtsschutz die sinnvollste Basis. Dieses Paket deckt Streitigkeiten aus dem Alltag (z.B. Kaufverträge), Konflikte mit dem Arbeitgeber (z.B. Kündigung) und Auseinandersetzungen mit dem Vermieter (z.B. Nebenkostenabrechnung) ab. Wer ein Fahrzeug besitzt, sollte dieses Paket unbedingt um den Verkehrsrechtsschutz erweitern, da Streitigkeiten nach einem Unfall schnell sehr teuer werden können.

Andere Module wie der Vermieter-Rechtsschutz sind nur für eine kleine Zielgruppe relevant. Es ist entscheidend, nicht für hypothetische Risiken zu zahlen, sondern die Bereiche abzusichern, in denen statistisch die meisten und teuersten Konflikte auftreten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über sinnvolle Modulkombinationen und deren ungefähre Kosten.

Rechtsschutz-Module nach Lebenssituation
Lebenssituation Wichtige Module Jährliche Kosten
Mieter & Arbeitnehmer Privat-, Berufs- und Mietrechtsschutz 240-680€ (Single) / 260-820€ (Familie)
Autofahrer Verkehrsrechtsschutz Ab 65€ pro Jahr
Vermieter Vermieter-Rechtsschutz Variable Kosten

Die Kosten können je nach Anbieter, Leistungsumfang und gewählter Selbstbeteiligung stark variieren. Ein Tarif mit 150 € Selbstbeteiligung kann beispielsweise bereits für rund 330 € pro Jahr zu haben sein und bietet eine solide Grundabsicherung. Anstatt das teuerste Paket zu wählen, sollten Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen: Welches Modul deckt mein größtes finanzielles Risiko ab? Eine bewusste Auswahl der Bausteine ist der effizienteste Weg, um sich bedarfsgerecht und kostengünstig abzusichern.

Eine bedarfsgerechte Absicherung ist der klügste Weg. Überprüfen Sie, welche Rechtsschutz-Module für Ihre Situation wirklich essenziell sind.

Um Ihr Prozesskostenrisiko effektiv zu minimieren, ist es entscheidend, eine fundierte Entscheidung auf Basis einer klaren Risikobewertung zu treffen. Der nächste logische Schritt ist daher, die für Ihre spezifische Situation am besten geeignete Absicherungslösung zu evaluieren und die Konditionen genau zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen zum Prozesskostenrisiko

Wann bekomme ich meine Selbstbeteiligung zurück?

Entscheidet das Gericht vollständig zu Ihren Gunsten, muss die gegnerische Partei alle Kosten tragen, einschließlich der von Ihnen gezahlten Selbstbeteiligung. In diesem Fall bekommen Sie Ihren Einsatz vollständig zurück und Ihr finanzielles Risiko liegt bei null.

Was passiert bei einem Vergleich?

Bei einem gerichtlichen Vergleich, einer gütlichen Einigung, gilt in der Regel, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden. Ihre Rechtsschutzversicherung verlangt zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung zur Deckung Ihrer Kosten. Da die Gegenseite nicht zur Kostenerstattung verpflichtet wird, erhalten Sie diese Selbstbeteiligung in diesem Szenario nicht zurück.

Gilt die Selbstbeteiligung pro Jahr oder pro Fall?

Die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung wird pro Versicherungsfall (also pro Rechtsstreit) in Anrechnung gebracht. Dies unterscheidet sich von Systemen wie der privaten Krankenversicherung, wo die Selbstbeteiligung oft auf das Kalenderjahr bezogen ist. Jeder neue Rechtsfall löst die Fälligkeit der Selbstbeteiligung erneut aus.

Geschrieben von Andreas Zimmermann, Andreas Zimmermann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 15 Jahren, spezialisiert auf Rechtsschutzversicherungen und Haftpflichtrecht. Als Partner einer auf Versicherungsrecht fokussierten Kanzlei vertritt er jährlich über 100 Mandanten in Streitigkeiten mit Versicherern und Schadensregulierungen.