Andreas Zimmermann

Andreas Zimmermann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 15 Jahren, spezialisiert auf Rechtsschutzversicherungen und Haftpflichtrecht. Als Partner einer auf Versicherungsrecht fokussierten Kanzlei vertritt er jährlich über 100 Mandanten in Streitigkeiten mit Versicherern und Schadensregulierungen.

Andreas Zimmermann studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte sein Referendariat mit Stationen bei einem Versicherungsunternehmen und einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Gericht. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung 2009 arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in einer überregionalen Wirtschaftskanzlei, bevor er 2014 zur spezialisierten Versicherungsrechtskanzlei wechselte, wo er seit 2018 Partner ist. Er erwarb 2016 den Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Seine praktische Expertise umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherern, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen und die Beratung zur optimalen Deckungsgestaltung in Versicherungsverträgen. Er kennt die häufigsten Ablehnungsgründe von Versicherern bei Rechtsschutz- und Haftpflichtfällen und weiß, welche Klauseln in Versicherungsbedingungen im Streitfall über Leistung oder Ablehnung entscheiden. Andreas Zimmermann hat zahlreiche Grundsatzurteile zur Leistungspflicht von Rechtsschutzversicherern erstritten und publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften zu aktuellen Entwicklungen im Versicherungsvertragsrecht. Er schreibt für Privatpersonen und Gewerbetreibende, die ihre rechtlichen Risiken verstehen und durch intelligente Versicherungslösungen absichern möchten. Seine Zielgruppe sind Menschen, die im Konfliktfall nicht aus Kostengründen auf die Durchsetzung berechtigter Ansprüche verzichten wollen. Sein Schreibstil ist rechtlich präzise, aber für juristische Laien verständlich, mit konkreten Fallbeispielen aus seiner Anwaltspraxis. Er legt besonderen Wert auf die Aufklärung über versteckte Ausschlüsse in Rechtsschutzverträgen und die strategische Prozessführung zur Kostenminimierung.