Die Zahnversicherung gehört in den Bereich der privaten Zusatzversicherungen. Hier versichert sie unter dem Namen Zahn-Zusatzversicherung anteilig gegen die Kosten für Zahnersatz, die über dem liegen, was die Krankenkassen übernehmen. Üblicherweise werden Zahnsanierungen nur mit einem Bruchteil der tatsächlichen Kosten von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Die Zahnversicherung übernimmt bis zu einer gewissen Höhe die darüber hinaus gehenden Kosten, in der Regel, sofern vor Versicherungsbeginn keine diesbezüglichen Vorerkrankungen bestanden. Hierbei sind die Unterschiede bei den Angeboten der einzelnen Versicherungsunternehmen immens. Die Höhe der Zuzahlung bei der Zahnversicherung ist in erster Linie abhängig von dem, was in den Vertrag im Detail übernommen wird.

Bei den Angaben zur Kostenerstattung ist darauf zu achten, ob die Kosten der Rechnung oder die Kosten des Regelsatzes gemeint sind. Bei der Kostenerstattung der Rechnung selbst werden zum vereinbarten Prozentsatz die Kosten der eigentlichen Zahnarztrechnung erstattet. Ist dies nicht ausdrücklich so benannt, sind die Kosten des Regelsatzes gemeint, den die gesetzlichen Kassen erstatten. Ein Beispiel: ein Implantat wird vom Zahnarzt mit 1300 Euro in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet davon 200 Euro. Ist nun in der Zahnversicherung eine Kostenerstattung von 100 Prozent angegeben, bedeutet dies in der Regel, dass der Regelsatz der Kassenleistung von 200 Euro zu 100 Prozent gezahlt wird. Somit beliefe sich die gesamte Erstattung auf 400 Euro. Ist im Versicherungsvertrag hingegen formuliert, dass 60 Prozent der Arztrechnung übernommen werden, so würden hier 780 Euro der Kosten erstattet, zuzüglich der 200 Euro der Krankenkasse, so dass die gesamte Erstattung 980 Euro ausmachen würde. Es ist somit entscheidend, wie die vertraglichen Klauseln der Zahnversicherung genau lauten.