Die Rechtsschutzversicherung ist zuständig für die bei einem Rechtsstreit entstehenden Kosten. Im konkreten Schadensfall übernimmt sie die Kosten für einen Anwalt, die Kosten für die Gerichtsverhandlung, die Gutachtergebühren, die Gebühren für die Zeugen, sowie auch die Gelder der gegnerischen Seite im Falle eines entsprechenden Urteils.

Bis zu einer im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelten Höhe werden auch die Kosten für eine eventuelle Kaution übernommen. Für interessierte Kunden gilt es, sich bereits vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bewusst zu machen, dass eine Rechtsberatung im Sinne einer vorbeugenden Maßnahme nicht Bestandteil der Versicherung ist. Es ist hierbei zwischen Rechtsberatung und der so genannten Rechtsverfolgung im Sinne eines bestehenden Rechtsfalles zu differenzieren.

Eine Rechtsschutz-Versicherung kann für verschiedene Bereiche abgeschlossen werden, sowie wahlweise für private Versicherungsnehmer und für Institutionen, bzw. für Firmen. Bei beiden werden die Kosten in einem Schadensfall in der Regel erst nach einer Wartephase von drei Monaten übernommen.

Zu den Bereichen, für die eine Rechtsschutzversicherung möglich ist, gehören unter anderem die Private Rechtsschutzversicherung, die Berufsrechtsschutzversicherung, die Opferrechtsschutzversicherung oder auch die Gebäuderechtsschutzversicherung.

Die vertraglichen Bedingungen sind grundsätzlich sehr spezifisch auf den einzelnen Versicherungsnehmer zugeschnitten. Die Prämienhöhe orientiert sich im Wesentlichen daran, ob lediglich berechtige Ansprüche auf Schadensersatz versichert werden oder darüber hinaus auch das Abwehren dieser Ansprüche.

Bei den meisten Rechtsschutz-Versicherungen wird vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese hat zur Folge, dass bis zu einer bestimmten Summe pro Rechtsfall der Versicherungsnehmer selbst haftet. Je höher diese vereinbarte Summe ausfällt, desto geringer fällt üblicherweise die Beitragshöhe aus.

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