Alles über Versicherungen
9 Dez
Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt der Patient bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) selbst, welche Leistungen er versichert haben möchte. Das Leistungsspektrum einer PKV ist dabei wesentlich umfangreicher als bei der GKV.
In der Privaten Krankenversicherung kann der Antragsteller wählen, ob er nur den Basistarif möchte, oder ob er auch medizinische Sonderleistungen und Sonderbehandlungen versichern will. Die Höhe des Beitrages ist von dieser Wahl entscheidend abhängig. Weitere Einflussfaktoren für die Beitragshöhe sind das Alter bei Antragstellung, der Gesundheitszustand und die jeweiligen Tarifbedingungen der PKV.
Gleiche Leistungen und Voraussetzungen können unterschiedlich von jeder PKV bewertet und eingestuft werden. Danach richtet sich auch die Beitragshöhe, die unterschiedlich sein kann. Vor jedem Vertragsabschluß sollte deshalb ein umfangreicher und unabhängiger Vergleich der PKV erfolgen. Die einmal gewählte Private Krankenversicherung bleibt fast immer lebenslang bestehen, weil jeder spätere Wechsel schon durch das höhere Alter in der Regel teuerer wird. Auch deshalb sollte der beabsichtigte Wechsel zu einer PKV schon in jungen Jahren erfolgen. Ab 55 Jahre ist er kaum noch möglich.
Der Wechsel von der Privatkrankenversicherung wieder zu einer GKV ist nur noch bei Statuswechsel (Hartz IV) gestattet. Wenn dem Versicherungsnehmer der Beitrag zu teuer wird, kann er nur in den Basistarif seiner PKV wechseln. Damit erhält er ähnliche Leistungen wie ein Kassenpatient.
Privatpatienten erhalten nicht wie die Kassenpatienten Sachleistungen, sondern sie müssen mit dem Arzt oder Krankenhaus selbst abrechnen und bekommen dann je nach abgeschlossenem Tarif das Geld von ihrer PKV ganz, oder teilweise wieder.
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