Alles über Versicherungen
11 Mrz
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Angestellter mit Ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder aber bestimmten Berufsgruppen wie z.B. Beamten angehören, dürfen Sie sich eine private Krankenversicherung (PKV) auswählen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmen Sie als Privatpatient selbst, welche Versicherungsleistungen sie abschließen möchten.
Von der normalen Grundversorgung mit Zuzahlungen bis zu modernsten Behandlungsmethoden und Sonderbehandlungen ohne Zuzahlung kann in der PKV alles vereinbart werden - wichtig sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Leistungen zum Zahnersatz oder auch für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Die PKV ermöglicht auch den Einschluss von Kranken- oder Krankenhaustagegeld, sowie Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Der Versicherungsbeitrag ist bei jeder PKV unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich nach Ihren gewünschten Leistungen, Ihrem Alter bei Vertragsabschluß und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der PKV. Mit dem Antrag müssen Sie einen Gesundheitsbogen ausfüllen. Wenn gesundheitliche Risiken bestehen, kann das zu einer Betragserhöhung, oder zum Leistungsausschluss bzgl. des Risikos führen.
Der Versicherungsbeitrag kann bei gleicher Absicherung in jeder PKV unterschiedlich hoch sein und sollte immer verglichen werden. Schon geringe Unterschiede können bei gleichen Leistungen über einen langen Zeitraum sehr viel Geld sein.
Ein Versicherungswechsel innerhalb der PKV ist bei Beachtung der Kündigungsfrist jederzeit möglich. Dabei sollten Sie beachten, dass der Beitrag in der Regel durch das neu höhere Alter steigt. Der Wechsel von der PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen (Hartz IV) gestattet. Bei finanziellen Problemen müssen Sie als Privatpatient in den Basistarif Ihrer PKV wechseln.
Ein Kommentar for "Gestaltungsfreiheit bzgl. der Leistungen in der PKV"
[…] die Leistungen der GKV im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich auf das Niveau der PKV an. Vor dem Abschluss sollte auf Wartezeiten, Summenbegrenzungen oder Leistungsausschlüsse […]