Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung ein weiterer fester Standpfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Aus diesem Grund ist jeder Bürger, welcher nicht die Bedingungen für eine Aufnahme in eine private Krankenversicherung erfüllt, automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Arbeitnehmer, welche einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und deren Einkommen oberhalb der jährlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, können jedoch ebenso wie Beamte, Selbständige oder Freiberufler in eine private Krankenversicherung wechseln.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, zu gleichen Teilen vom versicherten Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmer gezahlt.
Zudem bieten alle gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen die Möglichkeit, dass Familienmitglieder in Form einer Familienversicherung kostenlos mitversichert werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung besitzt als Solidargemeinschaft die Aufgabe, völlig unabhängig vom gezahlten Beitrag, jedem Versicherten die gleiche medizinische Behandlung und ärztliche Versorgung zukommen zu lassen. Diese beruht auf der jeweils vorliegenden medizinischen Notwendigkeit und auf wirtschaftlichen Aspekten.

Die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Leitungen sind zudem vom Gesetzgeber festgelegt und somit, trotz einer steigenden Anzahl von gesetzlichen Krankenkassen und den damit verbundenen unterschiedlichen Krankenkassen-Beitragssätzen, zu 95% identisch.

Die Gesunderhaltung, als auch die Wiederherstellung und Verbesserung der allgemeinen Patientengesundheit haben bei den gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor oberste Priorität.

Auf Versicherungo.de finden Sie eine sehr umfangreiche Zusammenstellung von –> Krankenkassen. Darüber hinaus gibt es noch mehr Infos zum Thema auf unserem www.krankenversicherung-magazin.de.