Auf deutschen Straßen geschehen jährlich über 2 Millionen Unfälle. Fast immer entsteht dabei Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen. Das beideutet eine jährliche Gesamtschadenssumme in Milliardenhöhe. Folglich ist eine Kfz-Versicherung für jeden Fahrzeughalter unverzichtbar.

Der Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist Vorraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Diese obligatorische Kfz-Versicherung deckt alle Schäden ab, die der Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, kommt die Kaskoversicherung auf. Diese Kfz-Versicherung kann als Vollkasko oder als Teilkasko abgeschlossen werden.

Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich besonders für teuere Neufahrzeuge, für die ein besonders hohes Diebstahlrisiko besteht. Die Vollkaskoversicherung deckt sowohl alle Schäden ab, die durch eigene Schuld entstehen, als auch solche, die von anderen Verkehrsteilnehmern bei Unfällen mit Fahrerflucht verursacht werden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung bei Schäden, die durch Wild, Marder, Naturgewalten oder Vandalismus entstehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners. Die Beiträge zur Vollkaskoversicherung lassen sich durch Schadensfreiheitsrabatte und Selbstbeteiligungsvereinbarungen absenken. So kann eine Vollkaskoversicherung ähnlich günstig sein, wie Teilkasko.

Die Teilkaskoversicherung gewährt die gleichen Grundleistungen wie eine Vollkaskoversicherung. Trotzdem ist sie eine schlankere Versicherungsvariante. Diese Kfz-Versicherung kommt bei Vandalismus, selbstverschuldeten Unfällen und bei Zahlungsunfähigkeit oder Fahrerflucht des Unfallverursachers nicht für den entstandenen Schaden auf. Für Fälle, bei denen die Teilkaskoversicherung nicht haftet, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel eine Parkschadenversicherung. Das ist eine Kfz-Versicherung, die für Schäden aufkommt, die am Fahrzeug während des Parkens, in Abwesendheit des Fahrers, entstehen und bei denen der Schadensverursacher nachträglich nicht mehr feststellbar ist. In der Regel deckt eine Parkschadenversicherung Schäden bis 500 Euro ab.

Eine andere zusätzliche Absicherung ist ein Schutzbrief. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Versicherung, die Leistungen anbietet, die die Kaskoversicherung nicht definiert. Dazu gehören Pannenhilfe, Bergungskosten und ähnliches.

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