Eine Mopedversicherung wird vom Gesetzgeber für kennzeichnungspflichtige Zwei- und Dreiräder mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Zu den versicherbaren Fahrzeugen gehören u.a. Mopeds, Mofas, Roller und Quads. Der Betrieb dieser Fahrzeuge ist nur mit einem Führerschein gestattet. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Die Mopedversicherung schließt - neben den Kennzeichen für das Fahrzeug - eine Haftpflichtversicherung mit einer vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme von 7.5 Millionen € ein. Meist wird diese Summe von den Versicherungsunternehmen aufgestockt. Zusätzlich ist der Einschluss einer Teilkasko oder separaten Diebstahlversicherung möglich.

Das Versicherungsjahr einer Mopedversicherung dauert stets vom 1. März bis zum folgenden 28./29. Februar. Mit dem Ablauf des Jahres enden die Gültigkeit der Kennzeichen und der Versicherung automatisch und müssen erneut beantragt werden. Zusammen mit der neuen Versicherungspolice werden dem Kunden die aktuellen Kennzeichen zugestellt. Die Farbe der Zweiradkennzeichen wechselt jährlich.

Die Beiträge für eine Mopedversicherung errechnen sich aus der KW- Klasse, dem gewählten Schutz und dem Alter des Fahrers. Mit steigendem Alter (über 23 Jahre) werden von vielen Versicherern Rabatte gewährt. Durch Selbstbehalte bei der Teilkasko kann der Beitrag oft verringert werden.

Die Beitragsunterschiede bei Mopedversicherungen sind sehr groß. Auf verschiedenen Internet- Plattformen können die Beiträge und Leistungen der einzelnen Versicherer miteinander verglichen werden.