Die Wohngebäudeversicherung wendet sich an Hausbesitzer und versichert gegen die finanziellen Folgen, die durch Schäden an ihrem Wohnhaus entstehen können. Schäden am Gebäude können hierbei zum Beispiel verursacht werden durch einen Brand, eine Explosion oder ein schweres Unwetter, weiterhin durch Wasserschäden, durch einen Rohrbruch, durch Einbruch und ähnliches.

Die individuelle vertragliche Ausgestaltung ist je nach Anbieter einer Wohngebäudeversicherung sehr unterschiedlich. In der Regel können einzelne Leistungen in Form von Bausteinen in den Vertrag aufgenommen werden. Hierzu gehören im Wesentlichen eine Feuerversicherung für die Bauphase des Gebäudes, darüber hinaus so genannte elementare Schäden, wie Erdbeben oder Hochwasser etc. Elementare Schäden sind nur in die Wohngebäudeversicherung aufnehmbar, wenn sich das Gebäude nicht an einem so genannten risikoreichen Ort befindet.

Die Wohngebäudeversicherung kommt auch für die Kosten von beschädigten oder zerstörten zum Haus gehörenden Nebengebäuden, wie z.B. eine Garage oder ein Gartenhaus auf. Zu den Leistungen im Schadensfall gehören die Übernahme von Instandsetzungskosten bei Teilschäden, sowie der vollständige Ersatz eines Gebäudes im Falle eines Totalschadens zum ortsüblichen Wert. Des Weiteren werden seitens Wohngebäudeversicherungen auch die Kosten übernommen, die im Kontext von Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten anfallen. Falls das Haus nicht bewohnbar ist, werden Unterbringungskosten übernommen. Im Falle einer Vermietung wird der Mietausfall erstattet.