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Beratungsrechtsschutz

Der Schutz einer Rechtsschutzversicherung ist im Regelfall auf diejenigen Kosten beschränkt, die in Folge einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen. Die umfasst zwar auch die Anwaltkosten für eine außergerichtliche Einigung, aber die Kosten einer Rechtsberatung sind dadurch nicht erfasst. Wird der Anwalt nach der Beratung mit Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt, darf diese Erstberatung nicht separat in Rechnung gestellt werden. Ansonsten ist die Beratung vom Mandanten selbst zu zahlen, eine Rechtsschutzversicherung deckt diese Kosten nicht ab. Lediglich Policen für das Familien- und Erbrecht beinhalten einen Beratungsrechtsschutz. Allerdings greift auch diese nur in Fällen, in denen ein konkretes Ereignis bereits eingetreten ist, das den Beratungsbedarf auslöst. Eine vorsorgliche Beratung – beispielsweise über die Formulierung eines Testaments – ist nicht durch die Versicherung abgedeckt.

In anderen Rechtsgebieten existiert bisweilen eine Grauzone zwischen dem eigentlichen Rechtsschutz und dem Beratungsrechtsschutz. Im Bereich Arbeitsrecht wurden beispielsweise Urteile gesprochen, dass eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bereits dann eintrittspflichtig ist, wenn dem Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.

Beratungskosten können separat versichert werden

Für einige Rechtsgebiete werden Zusatzversicherungen angeboten, die auch die Kosten für eine ausschließlich beratende Tätigkeit eines Anwalts oder ggf. eines Notars abdecken. Insbesondere für die Rechtsgebiete Berufsschutz, Verkehrsrecht und Mietrecht existiert ein breites Angebot. Zu beachten sind beim Vergleich der Angebote mögliche Ausschlussklauseln sowie die vertraglichen Regelungen zu einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wenn die Selbstbeteiligung auch in Fällen zu leisten ist, in denen das Problem nach der Erstberatung gelöst ist, wird die Versicherung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen überhaupt Leistungen zu erbringen haben.

Ist ein Beratungsrechtsschutz wirklich erforderlich?

Im Gegensatz zum eigentlichen Rechtsschutz, der die bisweilen kaum absehbaren Kosten einer oft über mehrere Instanzen geführten gerichtlichen Auseinandersetzung abdeckt, sind die durch den Beratungsrechtsschutz versicherten Kosten eher überschaubar. Während also beispielsweise für einen Arbeitnehmer ein Arbeitsrechtsschutz zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen gehört, gilt dies für einen entsprechenden Beratungsrechtsschutz nicht. In diesem Fall ist das individuelle Sicherheitsbedürfnis entscheidend. Wer sich ausschließlich gegen Risiken versichert, die er selbst nicht tragen kann und nicht auch gegen solche, die er nicht selbst tragen möchte, wird sich eher gegen einen Beratungsrechtsschutz entscheiden.

Rechtsschutzversicherungen - Grundwissen

Die Rechtsschutzversicherung ist zuständig für die bei einem Rechtsstreit entstehenden Kosten. Im konkreten Schadensfall übernimmt sie die Kosten für einen Anwalt, die Kosten für die Gerichtsverhandlung, die Gutachtergebühren, die Gebühren für die Zeugen, sowie auch die Gelder der gegnerischen Seite im Falle eines entsprechenden Urteils.

Bis zu einer im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelten Höhe werden auch die Kosten für eine eventuelle Kaution übernommen. Für interessierte Kunden gilt es, sich bereits vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bewusst zu machen, dass eine Rechtsberatung im Sinne einer vorbeugenden Maßnahme nicht Bestandteil der Versicherung ist. Es ist hierbei zwischen Rechtsberatung und der so genannten Rechtsverfolgung im Sinne eines bestehenden Rechtsfalles zu differenzieren.

Eine Rechtsschutz-Versicherung kann für verschiedene Bereiche abgeschlossen werden, sowie wahlweise für private Versicherungsnehmer und für Institutionen, bzw. für Firmen. Bei beiden werden die Kosten in einem Schadensfall in der Regel erst nach einer Wartephase von drei Monaten übernommen.

Zu den Bereichen, für die eine Rechtsschutzversicherung möglich ist, gehören unter anderem die Private Rechtsschutzversicherung, die Berufsrechtsschutzversicherung, die Opferrechtsschutzversicherung oder auch die Gebäuderechtsschutzversicherung.

Die vertraglichen Bedingungen sind grundsätzlich sehr spezifisch auf den einzelnen Versicherungsnehmer zugeschnitten. Die Prämienhöhe orientiert sich im Wesentlichen daran, ob lediglich berechtige Ansprüche auf Schadensersatz versichert werden oder darüber hinaus auch das Abwehren dieser Ansprüche.

Bei den meisten Rechtsschutz-Versicherungen wird vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese hat zur Folge, dass bis zu einer bestimmten Summe pro Rechtsfall der Versicherungsnehmer selbst haftet. Je höher diese vereinbarte Summe ausfällt, desto geringer fällt üblicherweise die Beitragshöhe aus.

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