Das Sozialversicherungssystem in Deutschland beinhaltet unter anderem auch eine Pflegeversicherung als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Pflegebedürftigkeit im Alter oder nach Unfällen bzw. Krankheiten ist somit weitestgehend abgesichert.

Die Pflegekassen, eine Unterordnung der Krankenkassen, sind für diese Pflegeversicherung und die damit zusammenhängenden Anträge und Bearbeitungen bzw. Zahlungen zuständig.

In jedem Fall ist es wichtig, zu wissen, dass man Leistungen aus der Pflegeversicherung nur erhalten kann, wenn man einen Antrag stellt. Um den Pflegeaufwand für die jeweilige Person bzw. die nötigen Pflegeleistungen bewerten zu können, wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Hierbei spielen zwei Dinge eine Rolle. Der Zeitbedarf für die persönliche Pflege des Erkrankten (Essen und Waschen) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Waschen, Einkaufen, Wohnung sauberhalten) müssen bewertet werden, um herauszufinden, in welche Pflegestufe der Kranke eingegliedert werden kann. Somit errechnet sich dann auch das Geld, welches man aus der Pflegeversicherung zu erwarten hat. Auch hierzu gibt es Richtlinien, die ab dem 1. Juni 1997 zu beachten sind. Es werden hierbei die Aufwendungen wie zum Beispiel für eine Ganzkörperwäsche hinsichtlich der benötigten Zeit, aber auch des Alters, des Krankheitsgrades und des Körpergewichtes der zu pflegenden Person eindeutig geregelt. Aus diesen ganzen Punkten wird dann die Leistung errechnet, die von der Pflegeversicherung gezahlt wird.

Es ist nicht einfach, sowohl physisch als auch psychisch, eine kranke Person zu pflegen, daher sollte man sich nicht scheuen, einen Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen, um die Aufwendungen, die entstehen, decken zu können. Es steht jedem Pflegenden zu, der eine kranke Person versorgt, und auf Grund der eindeutigen gesetzlich festgelegten Bestimmungen kann auch die Höhe der zu erwartenden Leistungen eindeutig bestimmt werden, sodass jeder das erhalten kann, was ihm rechtlich zusteht.