Alles über Versicherungen
16 Nov
Der Schutz einer Rechtsschutzversicherung ist im Regelfall auf diejenigen Kosten beschränkt, die in Folge einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen. Die umfasst zwar auch die Anwaltkosten für eine außergerichtliche Einigung, aber die Kosten einer Rechtsberatung sind dadurch nicht erfasst. Wird der Anwalt nach der Beratung mit Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt, darf diese Erstberatung nicht separat in Rechnung gestellt werden. Ansonsten ist die Beratung vom Mandanten selbst zu zahlen, eine Rechtsschutzversicherung deckt diese Kosten nicht ab. Lediglich Policen für das Familien- und Erbrecht beinhalten einen Beratungsrechtsschutz. Allerdings greift auch diese nur in Fällen, in denen ein konkretes Ereignis bereits eingetreten ist, das den Beratungsbedarf auslöst. Eine vorsorgliche Beratung – beispielsweise über die Formulierung eines Testaments – ist nicht durch die Versicherung abgedeckt.
In anderen Rechtsgebieten existiert bisweilen eine Grauzone zwischen dem eigentlichen Rechtsschutz und dem Beratungsrechtsschutz. Im Bereich Arbeitsrecht wurden beispielsweise Urteile gesprochen, dass eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bereits dann eintrittspflichtig ist, wenn dem Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.
Beratungskosten können separat versichert werden
Für einige Rechtsgebiete werden Zusatzversicherungen angeboten, die auch die Kosten für eine ausschließlich beratende Tätigkeit eines Anwalts oder ggf. eines Notars abdecken. Insbesondere für die Rechtsgebiete Berufsschutz, Verkehrsrecht und Mietrecht existiert ein breites Angebot. Zu beachten sind beim Vergleich der Angebote mögliche Ausschlussklauseln sowie die vertraglichen Regelungen zu einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wenn die Selbstbeteiligung auch in Fällen zu leisten ist, in denen das Problem nach der Erstberatung gelöst ist, wird die Versicherung nur in sehr wenigen Ausnahmefällen überhaupt Leistungen zu erbringen haben.
Ist ein Beratungsrechtsschutz wirklich erforderlich?
Im Gegensatz zum eigentlichen Rechtsschutz, der die bisweilen kaum absehbaren Kosten einer oft über mehrere Instanzen geführten gerichtlichen Auseinandersetzung abdeckt, sind die durch den Beratungsrechtsschutz versicherten Kosten eher überschaubar. Während also beispielsweise für einen Arbeitnehmer ein Arbeitsrechtsschutz zu den nahezu unverzichtbaren Versicherungen gehört, gilt dies für einen entsprechenden Beratungsrechtsschutz nicht. In diesem Fall ist das individuelle Sicherheitsbedürfnis entscheidend. Wer sich ausschließlich gegen Risiken versichert, die er selbst nicht tragen kann und nicht auch gegen solche, die er nicht selbst tragen möchte, wird sich eher gegen einen Beratungsrechtsschutz entscheiden.