Alles über Versicherungen
21 Dez
Bei der Betrachtung der Höhe der Krankenkassenbeiträge ist erst einmal zwischen den privaten und den gesetzlichen Krankenkassen zu unterscheiden. Dies sollte bei der Wahl seiner Krankenkasse bedacht werden, vor allem auf eine langfristige Sichtweise.
So orientiert sich die Höhe der Krankenkassenbeiträge bei den gesetzlichen Kassen nach dem Einkommen des Versicherten. In der Vergangenheit haben sich die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Beiträgen, noch um einige Prozentpunkte unterschieden. Dies wird sich im Zuge der Gesundheitsreform und dem am 1.1.2009 in Kraft tretenden Gesundheitsfond ändern. Von nun an sind die Krankenkassen dazu veranlasst, einen Einheitstarif zu einem gleichen Prozentsatz anzubieten. Um sich von den anderen Anbietern zu unterscheiden, bietet sich den gesetzlichen Krankenkassen aber die Möglichkeit Wahltarife anzubieten, die zusätzliche Leistungen zu einem erhöhten Beitragssatz enthalten.
Im Gegensatz dazu stehen die Krankenkassenbeiträge der privaten Krankenversicherungen. Hier richtet sich der Beitrag nicht nach dem monatlichen Einkommen, viel mehr kommen Faktoren wie das Alter, Geschlecht und der gesundheitliche Zustand zur Geltung. So können sich vor allem junge Menschen kostengünstig in der privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Im Alter hingegen steigen die Krankenkassenbeiträge der privaten Krankenkassen sehr schnell an und werden nur teilweise durch die Altersrückstellungen abgefedert.
Sowohl private als auch gesetzliche Krankenkassen haben ihre Vor- und Nachteile hinsichtlich ihrer Beitragssätze. Für junge Menschen mit einem hohen Einkommen und keinen oder nur geringen gesundheitlichen Problemen ist die private Krankenkasse die erste Wahl. Für Menschen die planen in Zukunft eine Familie zu gründen und Probleme mit ihrer Gesundheit haben, bietet sich die gesetzliche Krankenkasse, sowohl als Pflicht- als auch freiwillige Versicherung an.
9 Dez
Im Unterschied zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt der Patient bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) selbst, welche Leistungen er versichert haben möchte. Das Leistungsspektrum einer PKV ist dabei wesentlich umfangreicher als bei der GKV.
In der Privaten Krankenversicherung kann der Antragsteller wählen, ob er nur den Basistarif möchte, oder ob er auch medizinische Sonderleistungen und Sonderbehandlungen versichern will. Die Höhe des Beitrages ist von dieser Wahl entscheidend abhängig. Weitere Einflussfaktoren für die Beitragshöhe sind das Alter bei Antragstellung, der Gesundheitszustand und die jeweiligen Tarifbedingungen der PKV.
Gleiche Leistungen und Voraussetzungen können unterschiedlich von jeder PKV bewertet und eingestuft werden. Danach richtet sich auch die Beitragshöhe, die unterschiedlich sein kann. Vor jedem Vertragsabschluß sollte deshalb ein umfangreicher und unabhängiger Vergleich der PKV erfolgen. Die einmal gewählte Private Krankenversicherung bleibt fast immer lebenslang bestehen, weil jeder spätere Wechsel schon durch das höhere Alter in der Regel teuerer wird. Auch deshalb sollte der beabsichtigte Wechsel zu einer PKV schon in jungen Jahren erfolgen. Ab 55 Jahre ist er kaum noch möglich.
Der Wechsel von der Privatkrankenversicherung wieder zu einer GKV ist nur noch bei Statuswechsel (Hartz IV) gestattet. Wenn dem Versicherungsnehmer der Beitrag zu teuer wird, kann er nur in den Basistarif seiner PKV wechseln. Damit erhält er ähnliche Leistungen wie ein Kassenpatient.
Privatpatienten erhalten nicht wie die Kassenpatienten Sachleistungen, sondern sie müssen mit dem Arzt oder Krankenhaus selbst abrechnen und bekommen dann je nach abgeschlossenem Tarif das Geld von ihrer PKV ganz, oder teilweise wieder.