Alles über Versicherungen
20 Okt
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Krankenkassen. Jede der Krankenkassen hat dabei Ihre Besonderheiten anzubieten. Die Leistungsangebote und Preise variieren sehr stark von einander, do dass ein Krankenkassen Vergleich unumgänglich ist. Nur durch einen guten Krankenkassen Vergleich ist es möglich, dass Sie das am besten auf Sie passende Angebot und die auf Sie passende Krankenkasse wählen.
Um das passende Angebot auszuwählen, sollten Sie sich vorher darüber im Klaren sein, welche Leistungen Sie benötigen und wie viel Geld Sie dafür ausgeben können bzw. wollen. Die Regel besagt, dass der Preis sich nach der in Anspruch genommenen Leistung bildet bzw. richtet. Nur bei den privaten Krankenkassen ist eine flexible Leistungsgestaltung möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keine oder nur wenig Flexibilität an. Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird der monatlich zu zahlende Betrag, der sog. Krankenversicherungsbeitrag, nach dem Einkommen gerichtet - ein Vorteil für Geringverdiener. Falls Sie ein hohes Einkommen haben, sollten Sie auf jeden Fall in Erwägung das privat versichern in Erwägung ziehen. Grundsätzlich sollten Sie die Krankenkassen und die Angebote gut vergleichen. Nur so ist es möglich Geld zu sparen. Ein guter Krankenkassen Vergleich bedarf einer guten Recherche im Internet oder auch in Fachzeitschriften. Auch die persönliche Beratung bei den Krankenkassen kann Ihnen helfen.
14 Okt
Die Techniker Krankenkasse wurde im Jahr 1884 als „Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker“ in Leipzig gegründet. Mit 6.3 Millionen Versicherten und mehr als 10.500 Mitarbeitern gehört sie heute zu den größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands.
Die Techniker Krankenkasse hat bundesweit 215 Geschäftsstellen und beschäftigt eine große Anzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die in Firmen und Hochschulen beratend tätig sind.
Neben dem gesetzlich festgeschriebenen Leistungskatalog bietet sie ihren Versicherten eine große Anzahl von zusätzlichen Maßnahmen und Vorteilen an. Durch neue Wahltarife mit Selbstbehalt oder Rückzahlung erhalten die Mitglieder der Techniker Krankenkasse die Möglichkeit, Beiträge zu sparen. Das zusätzliche Bonussystem verstärkt diesen Effekt nachhaltig.
Um die gekürzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufzubessern stellt die Krankenkasse - im Verbund mit der „ENVIVAS“ Versicherung – eine private Zusatzversicherung mit günstigen Beiträgen vor. Der Tarif leistet für stationäre-, alternative Heilbehandlung und Zahnbehandlung, Sehhilfen und Krankheit auf Reisen. Die Auslandskrankenversicherung kann auch separat abgeschlossen werden.
Neben einem „Fit &Well“ Programm - mit Angeboten wie Ernährungsberatung, Entspannung oder sportlichen Aktivitäten - sind vor allem die unterschiedlichen Vorsorgeprogramme für die Versicherten wichtig.
Die Techniker Krankenkasse arbeitet aktiv an der Suchtprävention, der Impfprophylaxe und der Früherkennung von verschiedenen Erkrankungen (u.a. Krebs oder Kinderkrankheiten). Hilfreich ist auch das „Coaching für Kinder und Jugendliche“, das Eltern bei der Lösung von Konflikten unterstützt.
Auf der Website der Techniker Krankenkasse können die Mitglieder verschiedene Formulare abrufen, Beitragssätze oder Leistungskataloge einsehen und mit ihrer Krankenkasse in Kontakt treten.
6 Okt
Das Sozialversicherungssystem in Deutschland beinhaltet unter anderem auch eine Pflegeversicherung als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Pflegebedürftigkeit im Alter oder nach Unfällen bzw. Krankheiten ist somit weitestgehend abgesichert.
Die Pflegekassen, eine Unterordnung der Krankenkassen, sind für diese Pflegeversicherung und die damit zusammenhängenden Anträge und Bearbeitungen bzw. Zahlungen zuständig.
In jedem Fall ist es wichtig, zu wissen, dass man Leistungen aus der Pflegeversicherung nur erhalten kann, wenn man einen Antrag stellt. Um den Pflegeaufwand für die jeweilige Person bzw. die nötigen Pflegeleistungen bewerten zu können, wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Hierbei spielen zwei Dinge eine Rolle. Der Zeitbedarf für die persönliche Pflege des Erkrankten (Essen und Waschen) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Waschen, Einkaufen, Wohnung sauberhalten) müssen bewertet werden, um herauszufinden, in welche Pflegestufe der Kranke eingegliedert werden kann. Somit errechnet sich dann auch das Geld, welches man aus der Pflegeversicherung zu erwarten hat. Auch hierzu gibt es Richtlinien, die ab dem 1. Juni 1997 zu beachten sind. Es werden hierbei die Aufwendungen wie zum Beispiel für eine Ganzkörperwäsche hinsichtlich der benötigten Zeit, aber auch des Alters, des Krankheitsgrades und des Körpergewichtes der zu pflegenden Person eindeutig geregelt. Aus diesen ganzen Punkten wird dann die Leistung errechnet, die von der Pflegeversicherung gezahlt wird.
Es ist nicht einfach, sowohl physisch als auch psychisch, eine kranke Person zu pflegen, daher sollte man sich nicht scheuen, einen Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen, um die Aufwendungen, die entstehen, decken zu können. Es steht jedem Pflegenden zu, der eine kranke Person versorgt, und auf Grund der eindeutigen gesetzlich festgelegten Bestimmungen kann auch die Höhe der zu erwartenden Leistungen eindeutig bestimmt werden, sodass jeder das erhalten kann, was ihm rechtlich zusteht.