Alles über Versicherungen
29 Mai
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt den Versicherungsschutz für die Dauer des vereinbarten Auslandsaufenthaltes. Häufig wird durch Werbung der Eindruck vermittelt, dass eine Auslandskrankenversicherung sämtliche Kosten übernehmen würde, jedoch ist diese Annahme falsch, denn eine Kostenübernahme betrifft lediglich die durch die Versicherungsbedingungen geregelten Kosten. Die Versicherungsverträge enthalten Klauseln, welche häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Versicherer führen, auch gerichtliche Verfahren sind hiervon nicht ausgeschlossen.
Üblicherweise wird für eine Reise eine so genannte Reise-Krankenpolice abgeschlossen, deren Gültigkeit sich auf einen Auslandsaufenthalt über einen Zeitraum von sechs Wochen beläuft. Stehen längere Aufenthalte bzw. Reisen bevor, bieten hierfür andere Policen, die für längere Aufenthalte die Kosten übernehmen, den entsprechenden Versicherungsschutz.
Der zu entrichtende Beitrag für die Auslandskrankenversicherung hat jeweils Gültigkeit pro Person, die Ausnahme bildet hierbei eine Familienpolice, welche von der gesamten Familie mit einem Pauschalbeitrag in Anspruch genommen werden kann.
Normalerweise sind in die Policen dergestalt ausgelegt, dass eine Kostenübernahme nur für medizinisch notwendige Maßahmen erfolgt, wie beispielsweise bei ambulantem oder stationärem Aufenthalt oder erforderlicher Zahnbehandlung. Hierbei handelt es sich im Prinzip um nichts anderes als eine Grundversorgung vor Ort, d.h. am Aufenthalts-/Reiseort. Verständlicherweise legt der Reisende bzw. der zu Versichernde Wert auf eine Auslandsreisekrankenversicherung, die ihm eine Versorgung gewährt, die er von zu Hause gewohnt ist.
Eine Auslandskrankenversicherung ist unbedingt erforderlich, sozusagen ein Muss, welche ebenfalls das “Muss” beinhaltet, dass sich der zu Versichernde vor Reiseantritt mit den Versicherungsbedingungen vertraut macht beziehungsweise sich die im Vertrag enthaltenen für ihn unverständlichen Teile von dem Versicherer entsprechend erläutern lässt.
22 Mai
Seit April 2007 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Arbeitnehmer werden automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet, wenn ihr Einkommen unter 48.150 Euro pro Jahr liegt. Personen mit einem höheren Gehalt haben die Möglichkeit in eine private Krankenkasse einzutreten. Ebenfalls berechtigt für eine private Versicherung sind Studenten, Beamte und Freiberufler.
Die Beiträge für private Krankenkassen ermessen sich nicht am Einkommen des Versicherten, sondern an dessen Gesundheitszustand, dem Alter und dem Geschlecht. Frauen zahlen generell einen höheren Beitrag, da sie laut Durchschnitt häufiger ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass die private Krankenkasse auch für Vorsorgeuntersuchungen aufkommt, die von Frauen umfassender genutzt werden.
Treten Familien einer privaten Krankenkasse bei, ist für jedes Familienmitglied eine eigene Police abzuschließen. Anders als bei der gesetzlichen Kasse gibt es auch für Kinder keine kostenlose Mitversicherung (Familienversicherung). Die Beitragshöhe für ein Kind ist jedoch unabhängig von Alter oder Geschlecht und liegt durchschnittlich bei 48 Euro.
Die private Krankenkasse (PKV) wird häufig wegen der umfassenden Leistungen gewählt. Während die gesetzliche Kasse nur für notwendige Behandlungen und Therapien aufkommt, kann (je nach Tarif) in der Privatkasse auch ein Zuschuss für Sehhilfen wie Kontaktlinsen oder Zahnersatz gewährt werden. Wer nicht die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV mitbringt, kann eine private Zusatzversicherung (z.B. für Zahnersatz als Zahnersatzversicherung bzw. Zahnzusatzversicherung) abschließen.
20 Mai
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz und zur Risikoabsicherung ihrer Gebäude. Gebäudeversicherungen schützen dabei alle im Versicherungsvertrag benannten Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Zubehör mitzuversichern.
In der Gebäudeversicherung können Sie folgende Risiken versichern: Schäden durch einen Brand, durch Leitungswasser, einen Sturm und Hagel. Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere Elementarschäden mitzuversichern, wie zum Beispiel Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen, Heizungsanlagen oder Klingelanlagen. Im Falle eines Totalschadens erhalten Sie den Zeitwert des Gebäudes von der Versicherung. Den versicherten Neuwert erhalten Sie erst bei Abschluss des Wiederaufbaues ausgezahlt.
Auch bei der Gebäudeversicherung sollten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme achten und Unterversicherungen oder Überversicherungen vermeiden. Bei der Berechnung der Versicherungssumme sollten Sie folgende Kriterien beachten: Die Bauartklasse, die Art der Bedachung und der Standort des Gebäudes, sowie die Nutzung und die Ausstattung des Gebäudes.
Informieren Sie sich vor einem Vertragsabschluss bei nicht nur einem Gebäudeversicherer, sondern lassen Sie sich ausreichend beraten.