Alles über Versicherungen
24 Mrz
Schon die ersten Höhlenmenschen hatten etwas Ähnliches wie Hausrat, der allerdings eher bescheiden ausgefallen sein wird, Heutzutage umfasst der Hausrat, also die Gegenstände, die zum normalen Haushalt gehören, doch wesentlich mehr, Oft genug wird noch geglaubt, es handele sich bei Hausrat lediglich um Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Gardinen und Teppiche, evtl. auch Bilder und Ähnliches. Hinzu gezählt werden zudem Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte (z.B. Espressoautomaten), Geschirr und sogar Bekleidung. Selbst Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel, selbst das angebrochene Putzmittel, gehören zum Hausrat.
Selbstverständlich zählt auch Bargeld, das sich in der Wohnung befindet, zum Hausrat, ebenso Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren und Edelsteine. Manche zählen auch Gartenmöbel und Fahrräder zum Hausrat.
Egal, ob Single-Haushalt oder Großfamilie, im Laufe der Zeit sammelt sich immer mehr an Gegenständen an. Irgendwann ist kaum noch exakt festzustellen, wie hoch der Wert des Hausrates nun wirklich ist. Der Wert ist allerdings ausschlaggebend für die Absicherung durch eine Hausratversicherung. Eine solche Versicherung bietet sich für den Fall der Fälle an. Schon manche Familie stand nach einem schweren Haus- oder Wohnungsbrand vor dem Nichts.
Mit der Aufteilung des ehelichen Hausrates im Falle einer Trennung oder gar einer Scheidung befasst sich die Hausratsverordnung, nach der der Richter die einzelnen Hausratsgegenstände der einen oder anderen Partei zuspricht - auch wenn das Fragen sind, mit denen man sich in der Regel beim ersten Dating weder befasst hat noch befassen will.
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11 Mrz
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Angestellter mit Ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder aber bestimmten Berufsgruppen wie z.B. Beamten angehören, dürfen Sie sich eine private Krankenversicherung (PKV) auswählen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmen Sie als Privatpatient selbst, welche Versicherungsleistungen sie abschließen möchten.
Von der normalen Grundversorgung mit Zuzahlungen bis zu modernsten Behandlungsmethoden und Sonderbehandlungen ohne Zuzahlung kann in der PKV alles vereinbart werden - wichtig sind auch die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Leistungen zum Zahnersatz oder auch für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen. Die PKV ermöglicht auch den Einschluss von Kranken- oder Krankenhaustagegeld, sowie Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Der Versicherungsbeitrag ist bei jeder PKV unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich nach Ihren gewünschten Leistungen, Ihrem Alter bei Vertragsabschluß und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der PKV. Mit dem Antrag müssen Sie einen Gesundheitsbogen ausfüllen. Wenn gesundheitliche Risiken bestehen, kann das zu einer Betragserhöhung, oder zum Leistungsausschluss bzgl. des Risikos führen.
Der Versicherungsbeitrag kann bei gleicher Absicherung in jeder PKV unterschiedlich hoch sein und sollte immer verglichen werden. Schon geringe Unterschiede können bei gleichen Leistungen über einen langen Zeitraum sehr viel Geld sein.
Ein Versicherungswechsel innerhalb der PKV ist bei Beachtung der Kündigungsfrist jederzeit möglich. Dabei sollten Sie beachten, dass der Beitrag in der Regel durch das neu höhere Alter steigt. Der Wechsel von der PKV zur GKV ist nur noch in Ausnahmefällen (Hartz IV) gestattet. Bei finanziellen Problemen müssen Sie als Privatpatient in den Basistarif Ihrer PKV wechseln.
1 Mrz
Auf deutschen Straßen geschehen jährlich über 2 Millionen Unfälle. Fast immer entsteht dabei Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen. Das beideutet eine jährliche Gesamtschadenssumme in Milliardenhöhe. Folglich ist eine Kfz-Versicherung für jeden Fahrzeughalter unverzichtbar.
Der Nachweis einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist Vorraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Diese obligatorische Kfz-Versicherung deckt alle Schäden ab, die der Versicherte anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, kommt die Kaskoversicherung auf. Diese Kfz-Versicherung kann als Vollkasko oder als Teilkasko abgeschlossen werden.
Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich besonders für teuere Neufahrzeuge, für die ein besonders hohes Diebstahlrisiko besteht. Die Vollkaskoversicherung deckt sowohl alle Schäden ab, die durch eigene Schuld entstehen, als auch solche, die von anderen Verkehrsteilnehmern bei Unfällen mit Fahrerflucht verursacht werden. Außerdem zahlt die Vollkaskoversicherung bei Schäden, die durch Wild, Marder, Naturgewalten oder Vandalismus entstehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners. Die Beiträge zur Vollkaskoversicherung lassen sich durch Schadensfreiheitsrabatte und Selbstbeteiligungsvereinbarungen absenken. So kann eine Vollkaskoversicherung ähnlich günstig sein, wie Teilkasko.
Die Teilkaskoversicherung gewährt die gleichen Grundleistungen wie eine Vollkaskoversicherung. Trotzdem ist sie eine schlankere Versicherungsvariante. Diese Kfz-Versicherung kommt bei Vandalismus, selbstverschuldeten Unfällen und bei Zahlungsunfähigkeit oder Fahrerflucht des Unfallverursachers nicht für den entstandenen Schaden auf. Für Fälle, bei denen die Teilkaskoversicherung nicht haftet, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel eine Parkschadenversicherung. Das ist eine Kfz-Versicherung, die für Schäden aufkommt, die am Fahrzeug während des Parkens, in Abwesendheit des Fahrers, entstehen und bei denen der Schadensverursacher nachträglich nicht mehr feststellbar ist. In der Regel deckt eine Parkschadenversicherung Schäden bis 500 Euro ab.
Eine andere zusätzliche Absicherung ist ein Schutzbrief. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Versicherung, die Leistungen anbietet, die die Kaskoversicherung nicht definiert. Dazu gehören Pannenhilfe, Bergungskosten und ähnliches.
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