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Archiv für Februar, 2008

Private Rentenversicherung hilft gegen Altersarmut

Immer mehr Menschen droht später die Altersarmut, denn die Lebenserwartung ist gestiegen, aber gleichzeitig gewährt die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht mehr das nötige Einkommen für zukünftige Rentner, zumal die Rentenanpassungen an die aktuelle Lebenserhaltungskosten immer seltener vorgenommen werden und spärlicher ausfallen. Selbst die Regierung plädiert dafür, dass jeder Bürger entsprechende finanzielle Vorsorge leistet. Um drohende Armut im Alter zu verhindern, müssen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie eine private Rentenversicherung.

Die private Rentenversicherung bietet allen die Möglichkeit rechtzeitig vorzusorgen und den Lebensabend sinnvoll zu planen, damit keine finanziellen Lücken entstehen. Es lohnt sich auf jeden Fall sich schon rechtzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen. Nutzten früher vorwiegend Selbständige die Vorteile der privaten Rentenversicherung, wird sie inzwischen auch für Angestellte zunehmend interessanter, da sie eine individuelle Vorsorge bietet und auf die Bedürfnisse des Einzeln zugeschnitten wird. So lassen sich individuelle Beitragszahlungen und Laufzeiten vereinbaren, je nachdem welche Absicherung in welchem Umfang gewünscht wird.

Bei den meisten privaten Rentenversicherungen kann selbst gewählt werden, ob eine lebenslange Rentenzahlung bevorzugt wird oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Die Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung sind zudem flexibel, es gibt neben der üblichen Rentenversicherung auch eine Variante mit Investmentfonds (fondsgebundene Rentenversicherung). Mit Investmentfonds können höhere Renditen erzielt werden, aber das Risiko des Werteverlusts muss ebenfalls berücksichtigt werden, bei der klassischen Rentenversicherung hingegen ist die Sicherheit gewährleistet.

Wer nicht mehr viel Zeit bis zur Rente hat, kann auch die Variante der Sofort-Rente in Anspruch nehmen, indem ein größerer Geldbetrag sofort eingezahlt wird. Einen zusätzlichen Bonus bietet der Staat mit der Förderung der Altersvorsorge. Wer rechtzeitig an seine Altersvorsorge denkt, wird auch im Rentenalter finanziell gut abgesichert sein und seinen Lebensabend genießen können.

Die Zahnversicherung gehört in den Bereich der privaten Zusatzversicherungen. Hier versichert sie unter dem Namen Zahn-Zusatzversicherung anteilig gegen die Kosten für Zahnersatz, die über dem liegen, was die Krankenkassen übernehmen. Üblicherweise werden Zahnsanierungen nur mit einem Bruchteil der tatsächlichen Kosten von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Die Zahnversicherung übernimmt bis zu einer gewissen Höhe die darüber hinaus gehenden Kosten, in der Regel, sofern vor Versicherungsbeginn keine diesbezüglichen Vorerkrankungen bestanden. Hierbei sind die Unterschiede bei den Angeboten der einzelnen Versicherungsunternehmen immens. Die Höhe der Zuzahlung bei der Zahnversicherung ist in erster Linie abhängig von dem, was in den Vertrag im Detail übernommen wird.

Bei den Angaben zur Kostenerstattung ist darauf zu achten, ob die Kosten der Rechnung oder die Kosten des Regelsatzes gemeint sind. Bei der Kostenerstattung der Rechnung selbst werden zum vereinbarten Prozentsatz die Kosten der eigentlichen Zahnarztrechnung erstattet. Ist dies nicht ausdrücklich so benannt, sind die Kosten des Regelsatzes gemeint, den die gesetzlichen Kassen erstatten. Ein Beispiel: ein Implantat wird vom Zahnarzt mit 1300 Euro in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet davon 200 Euro. Ist nun in der Zahnversicherung eine Kostenerstattung von 100 Prozent angegeben, bedeutet dies in der Regel, dass der Regelsatz der Kassenleistung von 200 Euro zu 100 Prozent gezahlt wird. Somit beliefe sich die gesamte Erstattung auf 400 Euro. Ist im Versicherungsvertrag hingegen formuliert, dass 60 Prozent der Arztrechnung übernommen werden, so würden hier 780 Euro der Kosten erstattet, zuzüglich der 200 Euro der Krankenkasse, so dass die gesamte Erstattung 980 Euro ausmachen würde. Es ist somit entscheidend, wie die vertraglichen Klauseln der Zahnversicherung genau lauten.

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  • Lebensversicherungen: die Lebensversicherung verkaufen

    Man liest es in den Zeitungen, sieht es im Fernsehen und auch im Internet. Wer heutzutage seine Lebensversicherung loswerden möchte, kündigt sie nicht sondern verkauft sie lieber. Die Lebensversicherung verkaufen ist in vielen Fällen, sei es aus Geldnot oder anderen Gründen manchmal notwendig und es ist eine bessere Alternative als die Kündigung. Wer Seine Versicherung kündigt verliert dabei viel Geld, da der Kunde lediglich stehen Rückkaufwert erhält und diese meist sehr gering ist. Oftmals erhält der Kunde nicht einmal die Beiträge zurück, die er eingezahlt hat. Anders ist es, wenn der Kunde seine Lebensversicherung verkaufen möchte. Es gibt hierbei wesentliche Vorteile. Ein Vorteil wäre zunächst die höhere Auszahlung, da der Versicherungsnehmer wesentlich mehr Geld ausgezahlt bekommt. Ein zweiter wichtiger Punkt wäre der Todesfallschutz. Kündigt ein Versicherungsnehmer seine Versicherung, kündigt er somit auch seinen Todesfallschutz. Entscheidet er sich allerdings dafür seine Lebensversicherung zu verkaufen, so bleibt in den meisten Fällen auch der Todesfallschutz bestehen, da die Versicherung von einem anderen Versicherungsnehmer fortgesetzt wird. Der dritte wichtige Pluspunkt ist der Steuervorteil. Wenn ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung kündigt sind die angefallenen Zinserträge generell einkommensteuerpflichtig. Somit müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden und es muss sowohl die Kapitalertragsteuer als auch der Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Wer seine Lebensversicherung verkaufen möchte muss mit keiner Versteuerung der angefallenen Zinserträge rechnen und somit auch keine Steuern zahlen. Somit bekommt der Versicherte nicht nur mehr Geld, sondern muss auch keine Steuern zahlen. Im Internet können sich Interessierte kostenlos auf verschiedenen Seiten über Anbieter die Lebensversicherungen kaufen informieren.

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